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   VG Saarlouis, 15.11.2019 - 3 L 1793/19   

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VG Saarlouis, 15.11.2019 - 3 L 1793/19 (https://dejure.org/2019,50227)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 15.11.2019 - 3 L 1793/19 (https://dejure.org/2019,50227)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 15. November 2019 - 3 L 1793/19 (https://dejure.org/2019,50227)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 123 Abs 1 VwGO, § 26 KomSVwG SL, § 59 KomSVwG SL, § 60 Abs 1 KomSVwG SL, § 60 Abs 2 KomSVwG SL
    Anfechtung von Beschlüssen des Gemeinderates durch ein Ratsmitglied; Rechte der Kommunalaufsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • VG Saarlouis, 07.11.2019 - 3 L 1786/19

    Ein Stadtratsmitglied hat kein subjektives organschaftliches Recht darauf, dass

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.11.2019 - 3 L 1793/19
    Im hier in Rede stehenden kommunalverfassungsrechtlichen Streit um Rechtspositionen innerhalb der Gemeinde ist, wie das Gericht in seinen den Beteiligten bekannten Beschlüssen schon mehrfach dargelegt hat (vgl. zuletzt Beschluss vom 07.11.2019 -3 L 1786/19-), anerkannt, dass den Gemeinderatsmitgliedern subjektive Rechte (nur) dort zustehen, wo sie ihnen gesetzlich eingeräumt werden.

    Ein Ratsmitglied kann einen Gemeinderatsbeschluss danach (nur) dann gerichtlich angreifen, wenn er die Verletzung eigener organschaftlicher Mitgliedschaftsrechte, welche ihm durch das Kommunalverfassungsrecht eingeräumt sind, geltend macht (vgl. zu den subjektiven Rechtspositionen von Ratsmitgliedern nur Urteil der ehemaligen 11. und nunmehrigen 3. Kammer des VG des Saarlandes vom 14.07.2006 -11 K 294/05-, das den Beteiligten bekannt ist); subjektive organschaftliche Rechte in diesem Sinne sind, wie sich aus den Ausführungen der Kammer im Beschluss vom 07.11.2019 -3 L 1786/19- ergibt, bei der hier in Rede stehenden Beschlussfassung aber nicht tangiert worden.

    Dies alles berücksichtigend und vor dem Hintergrund des vom Antragsteller unterbreiteten Sachverhalts in diesem und in dem Verfahren 3 L 1786/19, auf das der Antragsteller auch hier "vollumfänglich" Bezug nimmt, sowie dem Inhalt und der Diktion der von ihm verfassten Schriftsätze, ist die in der Beschlussvorlage zum TOP 2 der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 07.11.2019 zum Ausdruck kommende Wertung der Kreisstadt Saarlouis, das Schreiben des Antragstellers vom 20.09.2019 u.a. auf den Vorwurf der Beleidigung durch einen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen und ggffs.

    Der Antragsteller, der sich in seinen Schriftsätzen auf seine Grundrechte beruft (vgl. nur die am 07.11.2019 bei Gericht eingegangene Antragsschrift im Verfahren -3 L 1786/19-, wo ausgeführt wird:" ... denn der Stadtratsbeschluss soll u.a. die Grundrechte des Antragstellers aus Artikel 1, 2, 17 und 20 GG außer Kraft setzen!") verkennt daher seine Rechtsstellung als Ratsmitglied.

  • BVerwG, 12.02.1988 - 7 B 123.87

    Kommunalrecht - Ratssitzung - Aufrechterhaltung der Ordnung - Freie

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.11.2019 - 3 L 1793/19
    Diese sind indes weder aus den Grundrechten herzuleiten noch im Schutzbereich der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG angesiedelt, sondern dem Organ oder Organteil im Interesse der Körperschaft verliehen, der dieses als Organ oder Organteil angehört (vgl. zur fehlenden Grundrechtsfähigkeit eines Innenrechtsträgers nur OVG Münster, Beschluss vom 27.09.2002 -15 B 855/02-; vgl. hierzu auch Urteil der Kammer vom 24.05.2017 -3 K 257/16-; OVG des Saarlandes, Urteil vom 04.04.2019 -2 A 244/18-; Gern, Deutsches Kommunalrecht, 2018, Rdnrn. 343, 453, 712; zum Recht der freien Meinungsäußerung im Rat auch BVerwG, Beschluss vom 12.02.1988 -7 B 123/87-, juris, wo ausgeführt wird: "... Aber auch in diesem Zusammenhang ist zu beachten, daß der Gemeinderat kein Forum zur Äußerung und Verbreitung privater Meinungen, sondern ein Organ der Gemeinde ist, das die Aufgabe hat, die divergierenden Vorstellungen seiner gewählten Mitglieder im Wege der Rede und Gegenrede und der nachfolgenden Abstimmung zu einem einheitlichen Gemeindewillen zusammenzuführen und der Gemeinde so die nötige Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit zu verschaffen.

    Insoweit gelten nach wie vor die vom BVerwG im Beschluss vom 12.02.1988 -7 B 123/87- zum Recht der freien Meinungsäußerung im Rat gemachten Ausführungen: "... Aber auch in diesem Zusammenhang ist zu beachten, daß der Gemeinderat kein Forum zur Äußerung und Verbreitung privater Meinungen, sondern ein Organ der Gemeinde ist, das die Aufgabe hat, die divergierenden Vorstellungen seiner gewählten Mitglieder im Wege der Rede und Gegenrede und der nachfolgenden Abstimmung zu einem einheitlichen Gemeindewillen zusammenzuführen und der Gemeinde so die nötige Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit zu verschaffen.

  • VG Neustadt, 22.10.2018 - 3 K 751/18

    Hitler-Glocke darf hängen bleiben

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.11.2019 - 3 L 1793/19
    Selbst einer natürlichen Person räumt die Rechtsordnung als Bürger einer Gemeinde grundsätzlich keinen Anspruch darauf ein, dass die Gemeinde die Ausführung der von ihrem Rat getroffenen Beschlüsse unterlässt, wenn der betreffende Bürger nicht zugleich, als Ausnahmefall, geltend machen kann, durch den Inhalt der Ratsbeschlüsse in seinen Rechten verletzt zu sein (vgl. hierzu VG Neustadt, Urteil vom 22.10.2018 -3 K 751/18.NW-, juris).
  • VG Neustadt, 11.04.2019 - 3 L 413/19

    Kein Anspruch eines Ratsmitglieds auf Absetzung eines Gegenstands von der

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.11.2019 - 3 L 1793/19
    Damit steht dem einzelnen Ratsmitglied kein Klagerecht gegen Gemeinderatsbeschlüsse zu (vgl. zur vergleichbaren Rechtslage in RP, VG Neustadt, Beschluss vom 11.04.2019 -3 L 413/19.NW-, juris), mit der Folge, dass er auch die Umsetzung eines in einer Ratssitzung getroffenen Beschlusses nicht angreifen kann.
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.11.2019 - 3 L 1793/19
    Sie dürfen daher grundsätzlich auch vor verbalen Angriffen geschützt werden, die diese Voraussetzungen zu untergraben drohen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.10.1995 -1 BvR 1476/91 u.a.-, juris).
  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.11.2019 - 3 L 1793/19
    Bezogen auf juristische Personen des öffentlichen Rechts verfolgen die §§ 185 ff. StGB allgemein das Ziel, dasjenige Mindestmaß an öffentlicher Anerkennung zu gewährleisten, das erforderlich ist, damit die betroffene Einrichtung ihre Funktion erfüllen kann und das unerlässliche Vertrauen in ihre Integrität nicht in Frage gestellt wird (vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Urteil vom 17.10.2013 -2 A 303/12-, juris, sowie BGH, Urteil vom 22.04.2008 -VI ZR 83/07-, juris).
  • BVerwG, 05.07.2012 - 8 C 22.11

    Fraktionen; Fraktionsstärke; Zuwendungen; Personalkosten; Zweck; Bedarf;

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.11.2019 - 3 L 1793/19
    Demgemäß nimmt das Ratsmitglied, wenn es sich in der Ratssitzung zu einem Gegenstand der Tagesordnung zu Wort meldet, nicht seine im Grundgesetz verbürgten Freiheitsrechte gegenüber dem Staat, sondern organschaftliche Befugnisse in Anspruch, die ihm als Teil eines Gemeindeorgans verliehen sind." (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 05.07.2012 -8 C 22/11-, zit nach juris Rn. 19, wo hinsichtlich der Stellung von Ratsmitgliedern ausgeführt wird: " Als Gliederungen des Rates dienen sie dazu, den Willensbildungsprozess im Rat vorzubereiten und zu strukturieren und damit effektiver zu gestalten.").
  • OVG Saarland, 17.10.2013 - 2 A 303/12

    Unterlassung ehrenrühriger Äußerungen; eigener Anspruch eines einzelnen

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.11.2019 - 3 L 1793/19
    Bezogen auf juristische Personen des öffentlichen Rechts verfolgen die §§ 185 ff. StGB allgemein das Ziel, dasjenige Mindestmaß an öffentlicher Anerkennung zu gewährleisten, das erforderlich ist, damit die betroffene Einrichtung ihre Funktion erfüllen kann und das unerlässliche Vertrauen in ihre Integrität nicht in Frage gestellt wird (vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Urteil vom 17.10.2013 -2 A 303/12-, juris, sowie BGH, Urteil vom 22.04.2008 -VI ZR 83/07-, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1999 - 1 S 2059/98

    Kommunalverfassungsrechtlicher Organstreit: Verletzung organschaftlicher Befugnis

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.11.2019 - 3 L 1793/19
    Weder einem Ratsmitglied noch einer Fraktion steht ein allgemeines Recht zur Kontrolle von Ratsbeschlüssen auf ihre Rechtmäßigkeit zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.02.1994 -7 B 11/94-, zit. nach juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.12.2009 -4 O 198/09-; VGH BW, Urteil vom 25.03.1999 -1 S 2059/98-, juris Rn. 32; OVG RP, Beschluss vom 4.09.2013 -10 A 10525/13.OVG-).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2002 - 15 B 855/02

    Ersetzung eines Mitglieds des Ratsausschusses; Rücktritt des gewählten Mitglieds;

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.11.2019 - 3 L 1793/19
    Diese sind indes weder aus den Grundrechten herzuleiten noch im Schutzbereich der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG angesiedelt, sondern dem Organ oder Organteil im Interesse der Körperschaft verliehen, der dieses als Organ oder Organteil angehört (vgl. zur fehlenden Grundrechtsfähigkeit eines Innenrechtsträgers nur OVG Münster, Beschluss vom 27.09.2002 -15 B 855/02-; vgl. hierzu auch Urteil der Kammer vom 24.05.2017 -3 K 257/16-; OVG des Saarlandes, Urteil vom 04.04.2019 -2 A 244/18-; Gern, Deutsches Kommunalrecht, 2018, Rdnrn. 343, 453, 712; zum Recht der freien Meinungsäußerung im Rat auch BVerwG, Beschluss vom 12.02.1988 -7 B 123/87-, juris, wo ausgeführt wird: "... Aber auch in diesem Zusammenhang ist zu beachten, daß der Gemeinderat kein Forum zur Äußerung und Verbreitung privater Meinungen, sondern ein Organ der Gemeinde ist, das die Aufgabe hat, die divergierenden Vorstellungen seiner gewählten Mitglieder im Wege der Rede und Gegenrede und der nachfolgenden Abstimmung zu einem einheitlichen Gemeindewillen zusammenzuführen und der Gemeinde so die nötige Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit zu verschaffen.
  • OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 A 244/18

    Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen eines Stadtratsmitglieds

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.09.2013 - 10 A 10525/13

    Klage gegen Bürgerentscheid in Limburgerhof erfolglos

  • BVerwG, 03.02.1994 - 7 B 11.94

    Klagerecht von Ratsfraktionen gegenüber Ratsbeschlüssen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2009 - 4 O 198/09

    Prozesskostenhilfe; Änderung des Streitgegenstandes im Beschwerdeverfahren nicht

  • OVG Saarland, 05.10.1981 - 3 R 87/80
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.05.1985 - 7 B 11/85
  • VG Saarlouis, 17.02.2022 - 3 L 173/22

    Rechte eines kommunalen Mandatsträgers

    Zu den Rechten eines kommunalen Mandatsträgers hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes bereits mit Urteil vom 29.11.1985 -2 R 155/85- (a.a.O.), dem folgend die ständige Rechtsprechung der Kammer (vgl. nur Beschluss vom 15.11.2019 -3 L 1793/19-, der dem Antragsteller bekannt ist), folgendes ausgeführt:.

    Daher scheidet ein Anspruch in Richtung auf aufsichtsbehördliches Einschreiten deshalb sowohl für einzelne Gemeindebürger und ihre Vereinigungen als auch für die Gemeinde, ihre Organe und deren Teile, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist (wie in § 136 KSVG), in der Regel aus (vgl. Beschluss der Kammer vom 15.11.2019 -3 L 1793/19-, der dem Antragsteller bekannt ist; OVG RP, Beschluss vom 29.05.1985 -7 B 11/85-, DÖV 1986, 152).

  • VG Schwerin, 21.02.2023 - 3 B 265/23

    Antragsgegner bei der Anfechtung eines Kreistagsbeschluss; Anspruch eines

    Damit steht dem einzelnen Kreistagsmitglied kein subjektives Klagerecht gegen Kreistagsbeschlüsse zu (vgl. VG Saarlouis, Beschluss vom 15. November 2019 - 3 L 1793/19 -, juris Rn. 9; VG Neustadt, Beschluss vom 11. April 2019 - 3 L 413/19.NW -, juris Rn. 14), mit der Folge, dass er Kreistagsbeschlüsse nicht gerichtlich anfechten kann.
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